Unsere Kompetenzfelder
Ein hochwertiger Service für Unternehmen und Privatpersonen
Übersetzungen sind als originalgetreue Kopien beglaubigt, datiert, unterschrieben und von uns abgestempelt
Legal
Firmengründung, Gesellschaftsvertrag, Handelsregister
Eheverträge, Vollmachten
Scheidungsurteile, elterliche Vollmachten
Testamente, Schenkungen, Erbschaften
Technisch
Expertenberichte
Technische Studien
Fertigungsverfahren
Gebrauchsanweisungen
Offiziell
Personenstandsunterlagen (Geburt, Heirat, Tod, Zölibat)
Herkunftsnachweise, Wohnsitzbescheinigungen
Auszüge aus dem Strafregister
Pässe, Visa, Führerscheine
Einbürgerungen
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Medizinisch
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Websites und Smartphone-Anwendungen für Suchtkrankheiten
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Kommerziell
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Andere
Diplome, Abschriften
Äquivalenzbescheinigungen
Arbeitszeugnisse
Lebensläufe, Bewerbungsschreiben
Steuerbescheinigungen
Einige nützliche Informationen über offizielle Übersetzungen...
Die Übersetzung ist für eine Schweizer Behörde bestimmt: Die Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers erfolgt bei Bedarf in einem der Notariate, mit denen wir in den Kantonen Waadt, Wallis oder Freiburg zusammenarbeiten, oder bei einem Notar Ihrer Wahl (Gebühr zwischen CHF 40.00 und CHF 50.00 pro Dokument, inkl. MwSt.). Notariate sind seit dem 01.01.2011 die einzigen zuständigen Behörden.
Die Übersetzung ist für Ausländer bestimmt: auf dem Originaldokument mit einer offiziellen und originalen Unterschrift und einem von dem Notar ausgestellten Waadtländer Stempel muss die Apostille (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) beim Amt für Beglaubigungen, Präfektur des Bezirks Lausanne, Place du Château 1, 1014 Lausanne, angebracht werden. Tel. 021 316 41 11 (Gebühr CHF 30.00).
Für weitere Details bitten wir Sie, die offizielle Website des Kantons Waadt zu konsultieren :
https://www.vd.ch/themes/etat-droit-finances/districts-prefectures/legalisations-pour-letranger/