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Ein hochwertiger Service für Unternehmen und Privatpersonen

Übersetzungen sind als originalgetreue Kopien beglaubigt, datiert, unterschrieben und von uns abgestempelt

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Einige nützliche Informationen über offizielle Übersetzungen...

Die Übersetzung ist für eine Schweizer Behörde bestimmt: Die Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers erfolgt bei Bedarf in einem der Notariate, mit denen wir in den Kantonen Waadt, Wallis oder Freiburg zusammenarbeiten, oder bei einem Notar Ihrer Wahl (Gebühr zwischen CHF 40.00 und CHF 50.00 pro Dokument, inkl. MwSt.). Notariate sind seit dem 01.01.2011 die einzigen zuständigen Behörden.

 

 

Die Übersetzung ist für Ausländer bestimmt: auf dem Originaldokument mit einer offiziellen und originalen Unterschrift und einem von dem Notar ausgestellten Waadtländer Stempel muss die Apostille (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) beim Amt für Beglaubigungen, Präfektur des Bezirks Lausanne, Place du Château 1, 1014 Lausanne, angebracht werden. Tel. 021 316 41 11 (Gebühr CHF 30.00).

 

 

Für weitere Details bitten wir Sie, die offizielle Website des Kantons Waadt zu konsultieren :

https://www.vd.ch/themes/etat-droit-finances/districts-prefectures/legalisations-pour-letranger/

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